Standesamt
Das Standesamt umfasst folgende Aufgabengebiete:
Personenstandsrecht
Beurkundung von Eheschließungen
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weitramsdorf gemeldet? Dann kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung bei uns vorbei. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen wir Urkunden, die wir gerne für Sie anfordern. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und -standesamt. Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus deren Geburtseintrag. Auch dies können wir im Hintergrund für Sie übernehmen. Zum tatsächlichen Anmeldungstermin bringen Sie dann nur noch Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sind zumeist weitere Unterlagen nötig. Zudem kann ein Dolmetscher erforderlich sein. Bitte fragen Sie vorher telefonisch an, wir beraten Sie gern.
Bei der Vorbereitung zur Überprüfung einer ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht München helfen wir Ihnen. Bezüglich der benötigten Unterlagen und Kosten fragen Sie vorher bei uns an.
Aus einer reichen Auswahl an Stammbüchern suchen Sie sich das für Sie passende aus. Ein Vorgespräch zur Ausgestaltung Ihrer geplanten Trauung rundet Ihre Anmeldung zur Eheschließung ab.
Diese Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig. Reservierungen für die Eheschließung (sowohl gleichgeschlechtlich als auch verschieden-geschlechtlich) – gerne auch für Ehepaare von außerhalb -nehmen wir jederzeit telefonisch entgegen. Bei Eheschließungen mit ausländischen Bürgern kann eine Vorlage beim Oberlandesgericht nötig werden. Planen Sie hierfür eine entsprechend längere Vorlaufzeit ein.
Sie können bei uns sowohl während als auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten heiraten, gerne auch samstags. Die Eheschließung findet in unserem neugestalteten Trauzimmer im Rathaus statt. Zusätzlich zu den Eheschließenden und Trauzeugen finden Sie dort Platz für 12 Gäste (sitzend) und ca. 10 Gäste (stehend).
Kosten (Auszug):
- Prüfung der Ehefähigkeit: 55,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit: 100,00 Euro
- Eheschließung vor einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt: 40,00 Euro
- Bei ausländischer Beteiligung (je ausländischem Ehegatten): 30,00 Euro
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis: 55,00 Euro
- Eheurkunde: 12,00 Euro
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 55,00 Euro
- Je beteiligtem ausländischen Ehegatten zusätzlich: 30,00 Euro
Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Beurkundung von Sterbefällen
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug):
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Weitere personenstandsrechtliche Aufgaben
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Wollen Sie im Ausland heiraten? Dann benötigen Deutsche ein Ehefähigkeitszeugnis, dass Sie sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt ausstellen lassen. Da der künftige Ehepartner ebenfalls im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführt wird, werden auch für ihn eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag, eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (sofern geschieden) sowie der Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Gerne übernehmen wir für deutsche Mitbürger die Besorgung der benötigten Urkunden. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und-standesamt. Auf ausländische Register besteht leider keine Zugriffsmöglichkeit durch das Standesamt. Bitte bringen Sie die benötigten Urkunden selbst mit.
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug):
Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 55,00 Euro. Die Kosten erhöhen sich um 30,00 Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht beachtet werden muss.
Änderung des Geschlechtseintrages
Zur Stärkung der Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts trat zum 01.11.2024 das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Hierbei kann zwischen weiblich, männlich, divers oder ohne Angabe gewählt werden.
Nach der Anmeldung zu einem Standesamtstermin und einer 3-monatigen Wartezeit kann auf Antrag der Geschlechtseintrag und damit ggfs. auch der Vorname geändert werden. Ab dem 5. Lebensjahr ist das Einverständnis des Kindes erforderlich. Hat der Erklärende das 14. Lebensjahr vollendet, kann er die Erklärung nur selbst abgeben und der gesetzliche Vertreter muss der Erklärung zustimmen. Eine erneute Erklärung kann für Erwachsene frühestens ein Jahr nach Wirksamwerden der vorherigen Erklärung abgegeben werden.
Zur eigentlichen Erklärung legen Sie bitte Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre aktuelle Geburtsurkunde vor.
Die Gebühren belaufen sich auf 30,00 Euro für die Änderung des Geschlechts sowie 30,00 Euro für die Änderung des Vornamens. Für eine Bescheinigung hierüber berechnen wir 12,00 Euro.
Namensänderungen nach dem bürgerlichen Recht
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Personenstandsurkunden
Zur Ausstellung von Personenstandsurkunden kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Gerne senden wir Ihnen die Urkunden auch zu.
Vaterschaftsanerkennungen
Anders als Sorgerechtserklärungen dürfen Sie Vaterschaftsanerkennungen vor und nach der Geburt auch bei Ihrem Standesamt vornehmen lassen. Vereinbaren Sie bitte hierzu vorab einen Termin.
Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:
- Geburtsurkunden der (künftigen) Eltern
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
Vaterschaftsanerkennungen sind kostenfrei.
Sonstige Aufgaben
Behördliche Namensänderungen
Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.
Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.
Kirchenaustritte
Ihre Austritterklärung nehmen wir gerne auf. Kommen Sie hierzu persönlich nach einer vorherigen Terminabsprache vorbei.
Bitte bringen Sie zur Austrittserklärung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Kosten:
Die Kosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 Euro. Zusätzlich wird für die Bestätigung eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.