Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Heirat, Geburt und mehr

Standesamt

Das Standesamt umfasst folgende Aufgabengebiete:

Personenstandsrecht

Beurkundung von Eheschließungen

Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weitramsdorf gemeldet? Dann kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung bei uns vorbei. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen wir Urkunden, die wir gerne für Sie anfordern. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und -standesamt. Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus deren Geburtseintrag. Auch dies können wir im Hintergrund für Sie übernehmen. Zum tatsächlichen Anmeldungstermin bringen Sie dann nur noch Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sind zumeist weitere Unterlagen nötig. Zudem kann ein Dolmetscher erforderlich sein. Bitte fragen Sie vorher telefonisch an, wir beraten Sie gern.

Bei der Vorbereitung zur Überprüfung einer ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht München helfen wir Ihnen. Bezüglich der benötigten Unterlagen und Kosten fragen Sie vorher bei uns an.

Aus einer reichen Auswahl an Stammbüchern suchen Sie sich das für Sie passende aus. Ein Vorgespräch zur Ausgestaltung Ihrer geplanten Trauung rundet Ihre Anmeldung zur Eheschließung ab.

Diese Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig. Reservierungen für die Eheschließung (sowohl gleichgeschlechtlich als auch verschieden-geschlechtlich) – gerne auch für Ehepaare von außerhalb -nehmen wir jederzeit telefonisch entgegen. Bei Eheschließungen mit ausländischen Bürgern kann eine Vorlage beim Oberlandesgericht nötig werden. Planen Sie hierfür eine entsprechend längere Vorlaufzeit ein.

Sie können bei uns sowohl während als auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten heiraten, gerne auch samstags. Die Eheschließung findet in unserem neugestalteten Trauzimmer im Rathaus statt. Zusätzlich zu den Eheschließenden und Trauzeugen finden Sie dort Platz für 12 Gäste (sitzend) und ca. 10 Gäste (stehend).

Kosten (Auszug):

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 55,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit: 100,00 Euro
  • Eheschließung vor einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt: 40,00 Euro
  • Bei ausländischer Beteiligung (je ausländischem Ehegatten): 30,00 Euro
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis: 55,00 Euro
  • Eheurkunde: 12,00 Euro  
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 55,00 Euro
  • Je beteiligtem ausländischen Ehegatten zusätzlich: 30,00 Euro

Beurkundung von Geburten

Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
  • bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe

möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.

Beurkundung von Sterbefällen

Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.

Kosten (Auszug):

Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.

Weitere personenstandsrechtliche Aufgaben

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Wollen Sie im Ausland heiraten? Dann benötigen Deutsche ein Ehefähigkeitszeugnis, dass Sie sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt ausstellen lassen. Da der künftige Ehepartner ebenfalls im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführt wird, werden auch für ihn eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag, eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (sofern geschieden) sowie der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Gerne übernehmen wir für deutsche Mitbürger die Besorgung der benötigten Urkunden. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und-standesamt. Auf ausländische Register besteht leider keine Zugriffsmöglichkeit durch das Standesamt. Bitte bringen Sie die benötigten Urkunden selbst mit. 

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

Kosten (Auszug):

Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 55,00 Euro. Die Kosten erhöhen sich um 30,00 Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht beachtet werden muss.

Änderung des Geschlechtseintrages

Zur Stärkung der Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts trat zum 01.11.2024 das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Hierbei kann zwischen weiblich, männlich, divers oder ohne Angabe gewählt werden.

Nach der Anmeldung zu einem Standesamtstermin und einer 3-monatigen Wartezeit kann auf Antrag der Geschlechtseintrag und damit ggfs. auch der Vorname geändert werden. Ab dem 5. Lebensjahr ist das Einverständnis des Kindes erforderlich. Hat der Erklärende das 14. Lebensjahr vollendet, kann er die Erklärung nur selbst abgeben und der gesetzliche Vertreter muss der Erklärung zustimmen. Eine erneute Erklärung kann für Erwachsene frühestens ein Jahr nach Wirksamwerden der vorherigen Erklärung abgegeben werden.

Zur eigentlichen Erklärung legen Sie bitte Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre aktuelle Geburtsurkunde vor.

Die Gebühren belaufen sich auf 30,00 Euro für die Änderung des Geschlechts sowie 30,00 Euro für die Änderung des Vornamens. Für eine Bescheinigung hierüber berechnen wir 12,00 Euro.

Namensänderungen nach dem bürgerlichen Recht

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Personenstandsurkunden

Zur Ausstellung von Personenstandsurkunden kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Gerne senden wir Ihnen die Urkunden auch zu.

Vaterschaftsanerkennungen

Anders als Sorgerechtserklärungen dürfen Sie Vaterschaftsanerkennungen vor und nach der Geburt auch bei Ihrem Standesamt vornehmen lassen. Vereinbaren Sie bitte hierzu vorab einen Termin.

Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:

  • Geburtsurkunden der (künftigen) Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

Vaterschaftsanerkennungen sind kostenfrei.

Sonstige Aufgaben

Behördliche Namensänderungen

Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.

Kirchenaustritte

Ihre Austritterklärung nehmen wir gerne auf. Kommen Sie hierzu persönlich nach einer vorherigen Terminabsprache vorbei.

Bitte bringen Sie zur Austrittserklärung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Kosten:

Die Kosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 Euro. Zusätzlich wird für die Bestätigung eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.