Bürgerinfo-Portal
Erfahren Sie im Bürgerinformationssystem alles über die Arbeit des Gemeinderates und weiterer Gremien der Gemeinde Weitramsdorf. Hier finden Sie alle öffentlichen Sitzungen mit Tagesordnungspunkten, Beschlussvorlagen und Protokollen. Bitte beachten Sie, dass die Protokolle erst nach Genehmigung durch das jeweilige Gremium im Bürgerinformationssystem einsehbar sind.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Hier können Sie Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst wurden und bei denen keine Geheimhaltungsgründe mehr vorliegen, einsehen.
Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2025
TOP 5.1. Vergabe Zimmererarbeiten/Holzrahmenbau Hausarztpraxis
Beschluss:
Der Auftrag zur Ausführung der Zimmererarbeiten/des Holzrahmenbaus für die geplante Hausarztpraxis in Weidach wird an die Fa. Ernst Seiler aus Untersiemau-Scherneck vergeben.
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.04.2025
TOP 4.1 Vergabe Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Stützmauer im Vorderen Mühlberg
Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Stützmauer im Vorderen Mühlberg wird an das Büro HTS aus Kronach für die Leistungsphasen 3 - 9 erteilt.
TOP 4.2 Vergabe Kanalsanierungsarbeiten 2024
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, den Auftrag zur Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten 2024 entsprechend der Vergabeempfehlung der Vergabestelle der Stadt Coburg zu erteilen.
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.04.2025
TOP 5.1 Vergabe Statikleistungen Stützmauer Vorderer Mühlberg
Der Auftrag für die Statikleistungen für die Stützmauer im Vorderen Mühlberg wird an das In-genieurbüro Ulf Müller aus Burgkunstadt für die Leistungsphasen 1 – 6 erteilt.
TOP 5.2 Vergabe Planungs- und Statikleistungen für die Stützmauer Friedhof Weitramsdorf
a) Für die Sanierung der Stützmauer am Friedhof in Weitramsdorf werden die Planungsleis-tungen an das Büro HTS aus Kronach vergeben.
b) Für die Sanierung der Stützmauer am Friedhof in Weitramsdorf werden die Leistungen für die Statik an den Statiker Ulf Müller aus Burgkunstadt vergeben.
Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.2025
TOP 6.1 Vergabe Planungsleistungen Neuinstallation Eigenstromerzeugungsanlagen (Photovoltaik und Notstromgenerator) mit Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung der Kläranlage Neundorf
Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Neuinstallation von Eigenstromerzeugungsanlagen (Photovoltaik und Notstromgenerator) mit Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung der Kläranlage Neundorf wird an das Ingenieurbüro MSRplan GmbH aus Hofheim i.UFr. erteilt.
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2025
TOP 3 Ansiedlung einer Allgemeinärztin in der Gemeinde
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf ermächtigt den Vorsitzenden sowie die Verwaltung einen Vorvertrag mit Frau Dr. Pantelic-Zeitler über die Anmietung einer Arztpraxis abzuschließen, welche durch die Gemeinde Weitramdorf in der Callenberger Straße 2 in Weidach errichtet wird.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf ermächtigt den Vorsitzenden, die nötigen Planungsaufträge für die Errichtung einer „Containerpraxis“ auf dem Grundstück des Anwesens Callenberger Straße 2 in Weidach zu vergeben.
TOP 6.1 Kanalverstärkung Himmelleite
Den Auftrag zur Kanalverstärkung in der Himmelleite erhält die Fa. Stammberger, Rödental.
Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.06.2024
TOP 3 Potentialflächen für Windenergieanlagen
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt die Abgrenzung der Potentialfläche (4113) für die Teilfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Weitramdorf vom 05.06.2024 bei der Regierung von Oberfranken. Bedingung für die Ausweisung dieses Gebietes ist ein Mindestabstand von 1000m zur Wohnbebauung von Neundorf.
2. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt oder ermächtigt eine angemessene kommunale Beteiligung der Gemeinde Weitramsdorf / Bürgerbeteiligung am geplanten Windpark im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer / Projektentwickler zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.