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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Hufbeschlagschmied/-in, Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagprüfung und der staatlichen Anerkennung

Sie können die Zulassung zur Hufbeschlagprüfung sowie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied beantragen.

Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der individuellen Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Wer die Fortbildung zur staatlich geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/zum staatlich geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied absolvieren möchte, benötigt eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung.

Die Fortbildung gliedert sich wie folgt:

  1. Einführungslehrgang: vier Wochen
  2. Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag bei einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied, deren/dessen staatliche Anerkennung und Hufbeschlaggewerbe seit mindestens drei Jahren besteht: mindestens 24 Monate (in Vollzeit, jedoch mit mindestens 21 Arbeitsstunden/Woche)
  3. Vorbereitungslehrgang: vier Monate 
  4. Hufbeschlagprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang

Der Vorbereitungslehrgang besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger und die staatlich anerkannte KL Bayerische Hufbeschlagschule Hilpoltstein führen zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch (Termine siehe unter "Weiterführende Links"). Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger und der staatlich anerkannten KL Bayerische Hufbeschlagschule kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein.). Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.

Prüfungsinhalte der Hufbeschlagprüfung

  • Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
  • Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
  • Durchführung einer Barhufpflege
  • Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
  • Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
  • schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden.

 

Nach erfolgreich bestandener Hufbeschlagprüfung zur staatlich geprüften Hufbeschlagschmiedin/zum staatlich geprüften Hufbeschlagschmied kann die staatliche Anerkennung zur Hufbeschlagschmiedin/zum Hufbeschlagschmied beantragt werden. Die staatliche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied.

Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied wird zugelassen, wer

  • einen staatlich anerkannten Einführungslehrgang besucht hat, 
  • eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit bei einer Hufbeschlagschmiedin/einem Hufbeschlagschmied, die/der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt, nachweist (detaillierter unterschriebener Tätigkeitsnachweis von Ausbilder)
  • einen staatlich anerkannten Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
  • eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zur Hufbeschlagschmiedin/zum Hufbeschlagschmied unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
  • ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (nur bei Gesellinnen und Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden!)

Der Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagprüfung und der Antrag auf staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied sind mit den entsprechenden Nachweisen elektronisch bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Nach Prüfung Ihres Antrags inklusive der Nachweise bekommen Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

Der Versand des Zulassungsbescheids zur Hufbeschlagprüfung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Prüfungszeitpunkt.

  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung Mai: Antragseingang bis spätestens 28.02.
  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung Dezember: Antragseingang bis spätestens 30.09.

Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig.

  • Die Kosten für den Einführungs- und Vorbereitungslehrgang legen die Hufbeschlagschulen eigenverantwortlich fest und können dort nachgefragt werden.
  • Prüfungsgebühr: 350 EUR (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Prüfungsgebühren-Verordnung)

Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden.

etwa sechs Wochen nach Antragsfrist

  • Die Unterlagen sind von der Art der Zulassung abhängig:


    Zulassung zur Hufbeschlagprüfung nach § 5 Absatz 1, Absatz 5 Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV) (Regelfall)

    • Nachweis über die Teilnahme an einem Einführungslehrgang nach § 6 HufBeschlV
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV (vom Arbeitgeber unterschriebener Tätigkeitsnachweis)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 8 HufBeschlV

    Zulassung zur Hufbeschlagprüfung nach § 5 Abs. 3, Abs. 6 HufBeschlV (betrifft nur Gesellinnen und Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, Ausbildung im Kernbereich Hufbeschlag bei einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied)

    • Zeugnis über die erfolgreiche Berufsabschlussprüfung mit Kopie der Anerkennungsurkunde zur Hufbeschlagschmiedin/zum Hufbeschlagschmied der ausbildenden Person
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 8 HufBeschlV

    Zulassung zur Hufbeschlagprüfung nach § 5 Abs. 4, Abs. 7 HufBeschlV (in Ausnahmefällen bei Vorliegen erheblicher Vorkenntnisse)

    • Begründung für den Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 HufBeschlV
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Einführungslehrgang nach § 6 HufBeschlV (Befreiung bei erheblichen Vorkenntnissen möglich) 
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV (Verkürzung auf bis zu zwölf Monate bei erheblichen Vorkenntnissen möglich)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 8 HufBeschlV

    Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied nach § 4 Abs. 1 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG) i.V. mit § 1 Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)

    • Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
    • Nachweis über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmiedin/einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied, die/der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt oder
      ein vom Arbeitgeber unterschriebener Tätigkeitsnachweis nach § 7 Abs. 2 HufBeschlV
    • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung zur Hufbeschlagschmiedin/zum Hufbeschlagschmied
    • Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)

  • §§ 1, 5, 6, 7, 8 Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)
  • § 4 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
  • § 2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Prüfungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF – PrGebV StMELF)

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)