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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung

Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.

Durch die Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal ermäßigt sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Der Eintrag eines Freibetrags kommt z. B. für folgende Aufwendungen in Betracht:

  • Werbungskosten aus Arbeitnehmertätigkeit, soweit sie 1.230 Euro übersteigen, z. B.
    • Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit (sog. Entfernungspauschale)
    • Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Werkzeuge oder typische Berufsbekleidung)
    • Reisekosten anlässlich einer sog. Auswärtstätigkeit (soweit diese nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden)
    • Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung
    • Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung
  • bestimmte Sonderausgaben, wenn diese den Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern überschreiten, z. B.
    • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen / dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
    • gezahlte Kirchensteuer (ausgenommen Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer)
    • Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
    • Kinderbetreuungskosten
  • außergewöhnliche Belastungen z. B.
    • Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
    • Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltberechtigte Personen
    • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen
    • Pauschbetrag für Hinterbliebene
  • Verluste aus anderen Einkunftsarten z. B.
    • Gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
    • Verluste aus einem vermieteten Objekt

Die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen insgesamt die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen.

Der Antrag kann frühestens am 1. Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt bis zum 30. November des Jahres eingegangen sein.

Der Freibetrag kann für zwei Jahre auf einmal beantragt werden.

  • § 39a Einkommensteuergesetz (EStG)

Finanzamt Coburg

AdresseFinanzamt Coburg
Rodacher Str. 4
96450 Coburg
+49 9561 646-0+49 9561 646-0

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)