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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Computerspiel, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Zweck

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.

Gegenstand

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:

  1. Konzeptentwicklung: Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts 
  2. Prototypenentwicklung; Förderung der Entwicklung eines Prototyps 
  3. Produktion: Förderung der Produktion eines Computerspiels 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Konzeptentwicklung: 

Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden. 

Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  1. bis zu 20 000 Euro für einen Antragsteller, dessen Team aus mindestens zwei Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Qualifikationen (z. B. Technik und Grafik) besteht und der bislang nicht mehr als ein Spiel entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat. Ein Antrag nach diesem Spiegelstrich kann höchstens zwei Mal gestellt werden.
  2. Bis zu 30 000 Euro für einen Antragsteller, der bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat.

Prototypenentwicklung:

  • Für die Entwicklung eines Prototyps, kann der Antragsteller entweder eine Zuwendung als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung beantragen.
  • Zuschuss: Der Zuschuss aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v.H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 100 000 Euro je Vorhaben betragen.
  • Darlehen: Das Darlehen aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v. H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens  jedoch 200 000 Euro je Vorhaben betragen. Das Darlehen ist bei Markteinführung oder Veräußerung der Rechte an dem geförderten Prototyp zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate durch die LfA Förderbank Bayern.

Produktion:

  • Für die Herstellung eines Spiels kann ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches  Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Pflicht zur  Zahlung eines Zinses endet nach Ablauf des zwölften Monats ab Markteintritt des  geförderten Spiels. Nach dem Ende der Pflicht zur Zahlung eines Zinses wird das  Darlehen zinslos gewährt.
  • Die Herstellung eines Spiels kann mit bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen  Ausgaben, höchstens aber mit 500 000 Euro aus Haushaltsmitteln des  Freistaats Bayern gefördert werden, wenn der Rückfluss des Darlehens aus einer  Vermarktung des Spiels auf dem nationalen oder internationalen Markt möglich  erscheint.

1. Kosten des Projekts:

  • Die Kosten müssen normal für die Branche sein und sparsam kalkuliert werden.
  • Der Fördervertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn die gesamte Finanzierung des Projekts gesichert ist.

2. Zinsen bei Darlehen:

  • Der Zinssatz richtet sich nach der aktuellen Marktlage.
  • Der genaue Zinssatz wird im Vertrag mitgeteilt.

3. Erste Auszahlung:

  • Für die erste Zahlung muss das Unternehmen einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

4. Projektstart:

  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, wenn der Antrag gestellt wird.
  • Die Zustimmung für einen vorzeitigen Projektstart gilt ab Eingang des vollständigen Antrags.

5. Qualität und Gesetzeskonformität:

  • Das Projekt muss qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sinnvoll sein.
  • Es werden keine Projekte gefördert, die gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen oder anstößig sind.
  • Spiele dürfen höchstens eine Altersfreigabe "ab 16 Jahren" haben.

6. Subunternehmer:

  • Maximal 50% der anerkannten Kosten dürfen an Subunternehmer vergeben werden.

7. Antrag und Nachweise:

  • Im Antrag muss erklärt werden, welche Förderkriterien erfüllt sind.
  • Nach Fertigstellung muss eine Kopie des Projekts zur Archivierung eingereicht werden.

8. Hinweis auf Förderung:

  • In den Credits des Spiels muss auf die Förderung durch den Freistaat Bayern hingewiesen werden.

9. Kombinierte Fördermittel:

  • Fördermittel können mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
  • Keine Förderung, wenn bereits andere Mittel des Freistaats Bayern genutzt werden.

10. Unternehmen in Schwierigkeiten:

  • Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten oder die frühere Rückforderungen nicht erfüllt haben, bekommen keine Förderung.

Ausschlusskriterien:

  • Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind und Schüler sind nicht antragsberechtigt. 
  • Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen im Team des Antragstellers  (Lead-Positionen) ist der Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z. B. Bachelor), einer vergleichbaren Ausbildung oder einer  gleichwertigen einschlägigen Berufserfahrung erforderlich. Studierende, die in  einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, und Schüler dürfen  keine Lead Positionen im Team des Antragstellers einnehmen. Für Einzelpersonen  gilt das Erfordernis der o. g. Nachweise entsprechend.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen die Verfassung oder die Gesetze  verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge  oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen. 
  • Es werden nur Spiele gefördert, die eine Altersfreigabe höchstens bis  "ab 16 Jahren" (USK) erwarten lassen bzw. entsprechende Einstufungen anderer  geltender Kontrollsysteme (wie z. B. IARC) für den deutschen Markt. 

Näheres siehe Richtlinien sowie Internetseite des FFF Bayern.

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen. Die Beantragung an sich ist kostenfrei. Im Falle einer Bewilligung der Förderung werden 3% der beantragten Fördersumme durch die LfA als Abwicklungskosten erhoben. Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.

(Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen  worden sein. Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.)

Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Woch(en) bis zu 8 Woch(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung: Elevator Pitch, Inhalte/Vision, Projektüberblick, ggf. Beschreibung der geplanten Konzeptarbeit
    • Kalkulation: Alle Positionen in der Kalkulation sind als Nettokosten anzugeben. Außerdem ist deutlich anzugeben, welche Kosten in Bayern entstehen.
    • Finanzierungsplan
    • Kulturtest
    • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

  • Bayerische Richtlinie für die Förderung digitaler Spiele

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

AdresseFilmFernsehFonds Bayern GmbH
Franziskanerstraße 14
81669 München
+49 89 544602-0+49 89 544602-0
+49 89 544602-21+49 89 544602-21

Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)