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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Virtueller Mitarbeiter - Cosmema GmbH
Unsere Webseite bietet Ihnen die Möglichkeit, einen KI-Chatbot zu nutzen. Hierdurchmöchten wir Sie beim Navigieren und beim Auffinden der von Ihnen gesuchtenInformationen unterstützen. Die Nutzung des Chatbots ist freiwillig und hat keinen Einflussauf die generelle Bereitstellung der Webseite.Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Chatbot aktiv vonIhnen genutzt wird. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den verarbeiteten Datensowie zu Zweck, Rechtsgrundlage, Dauer und Ort der Verarbeitung sowie etwaigenEmpfängern Ihrer Daten
Verarbeitungsunternehmen
Cosmema GmbHCarl-Benz-Ring 4–685080 GaimersheimDeutschland
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  • Feedback, das Sie während des Chats geben

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(z. B. Namen, Adressen, Kontaktdaten) werden geschwärzt bzw. die betroffenen
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lit. a) DSGVO. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie es zur Erfüllung der oben genanntenZwecke erforderlich ist bzw. bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, sofern wir aufgrund rechtlicher Vorschriften dazuverpflichtet sind.
Datenempfänger
  • Cosmema GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.cosmema.de/datenschutz/

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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Handwerk, Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

  • natürlichen und 
  • juristischen Personen sowie
  • rechtsfähigen Personengesellschaften

eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

Hierzu gehören unter anderem: 

  • Uhrmacher,
  • Gold- und Silberschmiede,
  • Holzbildhauer, 
  • Segelmacher,
  • Schumacher, 
  • Müller, 
  • Brauer und Mälzer,
  • Textilreiniger, 
  • Gebäudereiniger,
  • Fotografen,
  • Buchbinder und
  • Geigenbauer.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eisenflechter, 
  • Bodenleger, 
  • Metallschleifer und Metallpolierer,
  • Fahrzeugverwerter, 
  • Rohr- und Kanalreiniger,
  • Speiseeishersteller,
  • Kosmetiker und
  • Klavierstimmer.

Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

  • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
  • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

Bayernweite Ergänzung

Die Anzeige des Beginns hat bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.

Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit

Bayernweite Ergänzung

etwa 70 - 153 EUR

Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Handwerkskammer für Oberfranken

Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

  • für Einzelunternehmen: 76 EUR
  • für andere Rechtsformen: 153 EUR

jede Änderung jeweils eine Gebühr von 51 EUR

  • Erforderliche Unterlage/n

    Die eigentliche Anzeige des Betriebsbeginns eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann formlos erfolgen. Für das danach durchzuführende Eintragungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

    Einzelunternehmen: 

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden) 

    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
        • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • bei ausländischen Rechtsformen:  
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
      • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

  • Gebührenordnung der Handwerkskammer
  • § 18 Handwerksordnung (HwO)

Handwerkskammer für Oberfranken

AdresseHandwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
+49 921 910-0+49 921 910-0
+49 921 910-309+49 921 910-309

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen (siehe BayernPortal)