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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Schuleingangsuntersuchung, Wahrnehmung

Alle Vorschulkinder sind vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel schulrelevante gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9) beim Kinder- oder Hausarzt, bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.

Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes als unabhängige Beratungsstelle bietet den Personensorgeberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit Fragen rund um die gesundheitliche Schulfähigkeit ihres Kindes zu adressieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gesundheitsamt nehmen sich Zeit ausführlich zu beraten und können anhand ihres interdisziplinären Netzwerkes gezielt Empfehlungen aussprechen und Informationen vermitteln. Zudem kann die Schuleingangsuntersuchung für die Personensorgeberechtigten eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe über den Einschulungszeitpunkt ihres Kindes darstellen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung gibt es schon seit über 20 Jahren. In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Kindesentwicklung in der sensiblen Alterszeitspanne der 4 bis 6-Jährigen hinzugekommen. Daher bedurfte die bisherige Schuleingangsuntersuchung zwingend eine Überarbeitung und Reformierung. Im Zuge dessen kommen neue Untersuchungsmethoden und moderne Testmaterialien zum Einsatz mit dem Ziel den Kindern bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zukommen zu lassen und somit Sorge zu tragen, dass alle Kinder eine hilfreiche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulstart und eine stabile Bewältigung ihres Schulaltages erhalten.

Die neue sogenannte „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ wird in Bayern schrittweise an allen Gesundheitsämtern eingeführt. Nach aktuellen Planungsstand soll die flächendeckende Umstellung im Jahre 2027 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt führen knapp die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter bereits die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch.

Informationen über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung an Ihrem Gesundheitsamt sowie weiterführende Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

keine

Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und wird bei Nichterscheinen nachverfolgt.

Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8- bzw. U9-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes.

  • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Ausgefüllter Anamnesebogen

  • Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
  • Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV)
  • Schulgesundheitspflege - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Unterricht und Kultus

Landratsamt Coburg

AdresseLandratsamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
+49 9561 514-0+49 9561 514-0
+49 9561 514-1099+49 9561 514-1099

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)