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  • Google Ireland Limited
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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Menschen mit Behinderungen, Beantragung einer Kostenerstattung für Probebeschäftigung durch Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.

Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat.

  • Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
    • Mensch mit Behinderungen oder
    • schwerbehindert oder
    • schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
  • Die Probebeschäftigung
    • kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
    • führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.

Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.

Für die Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie das Portal „eServices“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages.

Bei anderweitigen Antragstellung:

  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit kontaktieren.
  • Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
  • Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.

Keine

Mehrere Wochen (1 bis 12 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Befristeter Probearbeitsvertrag
    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder Gleichstellungsbescheid
    • Anmeldung zur Sozialversicherung

  • § 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

AdresseAgentur für Arbeit Bamberg-Coburg
Kanonenweg 25
96450 Coburg
+49 9561 93-0+49 9561 93-0
+49 9561 93-283+49 9561 93-283

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)