Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Grundstoffe, Beantragung der Registrierung für den Handel

Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen oder Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, brauchen Sie dafür eine Registrierung.

Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie

  • diese handeln oder an Dritte abgeben,
  • Geschäfte mit ihnen vermitteln,
  • Streckengeschäfte mit ihnen durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der EU berühren, oder
  • diese in die EU einführen oder aus ihr ausführen,

müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen und verwenden.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Ausgangsstoffe, die möglicherweise in Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial umgewandelt werden können
  • Kategorie 2: Stoffe, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln verwendbar sind
  • Kategorie 3: Lösungsmittel und Säuren
  • Kategorie 4 Arzneimittel und Tierarzneimittel, die Ephedrin und Pseudoephedrin oder die Salze von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten

Wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Registrierung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU, in dem Sie niedergelassen sind. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.

Um eine Registrierung für Grundstoffe der Kategorie 2A und 2B zu erhalten, müssen Sie außerdem eine Person zu der oder dem verantwortlichen Beauftragten ernennen. Diese Person

  • sorgt dafür, dass die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen eingehalten werden und
  • ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das BfArM.

Der oder die Beauftragte muss befugt sein, Sie zu vertreten und erforderliche Entscheidungen zu treffen, um die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen zu erfüllen.

Von der Pflicht zu einer Registrierung ausgenommen sind Zollagenten sowie Spediteure, wenn sie ausschließlich in dieser Rolle handeln.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2A und B oder bei der Ausfuhr von Grundstoffen der Kategorie 3, wenn Sie dabei bestimmte Mengen innerhalb eines Jahres nicht überschreiten. Genauere Angaben sowie Listen der jeweiligen Mengen finden Sie auf der Internetseite des BfArM.

  • Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Außerdem prüft das BfArM, ob berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten besteht, bevor es eine Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen erteilt.
  • Sie müssen eine neue Registrierung beantragen, wenn
    • ein weiterer Grundstoff hinzukommt,
    • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll oder
    • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten ändert, an denen Sie die Vorgänge durchführen.

Die Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 und 3 können Sie online oder formlos schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Registrierung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Sie benötigen für die Antragstellung ein Elster-Unternehmenskonto und ein Elster-Zertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, PNG, JPEG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.
  • Wird Ihnen die Registrierung erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Registrierungsurkunde mit einem Gebührenbescheid.
  • Bezahlen Sie die Gebühren.

Registrierung formlos schriftlich beantragen:

  • Verfassen Sie einen Antrag mit allen benötigten Angaben, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Fügen Sie dem Antrag das ausgefüllte Erklärungsformblatt zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten bei.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag per Post an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.
  • Wird Ihnen die Registrierung erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Registrierungsurkunde mit einem Gebührenbescheid.
  • Bezahlen Sie die Gebühren.

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen.

Kosten für die Registrierung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 110 EUR

Kosten für die Registrierung je Grundstoff und je Betriebsstätte für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Gebühr: 55 EUR

Es handelt sich um die durchschnittliche Bearbeitungszeit. (42 Tage)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen:

    • Namen
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • Faxnummer, wenn vorhanden
    • E-Mail-Adresse
    • Bezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze
    • für Mischungen:
      • die Bezeichnung der Mischung,
      • die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe und
      • Angabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung
    • Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise
      • Handel in der Europäischen Union,
      • Weiterverarbeitung,
      • Einfuhr,
      • Ausfuhr,
      • Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte
    • Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen: ausgefülltes Erklärungsformblatt, zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten.

  • Artikel 3 Absatz 6 Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
  • Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 der Kommission
  • Artikel 9 Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 der Kommission vom 25. Juni 2015 mit Vorschriften in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Drogenausgangsstoffe und auf die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels
  • Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)