Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weitramsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Wirtschaftsprüfer, Beantragung der Zulassung bei ausländischer Berufsqualifikation

Sie haben eine Berufsqualifikation als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer aus der EU, dem EWR oder der Schweiz? Sie wollen in Deutschland dauerhaft als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Dann müssen Sie die Eignungsprüfung ablegen.

Die Arbeit als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie dauerhaft selbständig in dem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie die sogenannte Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer.

Für die Bestellung müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist das erfolgreiche Wirtschaftsprüferexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer. Es gibt ein verkürztes Examen: die Eignungsprüfung. Sie können zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer zugelassen sind.

Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie die Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer beantragen. Das ist ein anderes Verfahren.

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Hinweis : Sie sind nicht in der EU, dem EWR oder in der Schweiz als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer zugelassen, aber Sie erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen? Dann können Sie die Zulassung für das reguläre Wirtschaftsprüferexamen beantragen. Das ist ein anderes Verfahren. Die Wirtschaftsprüferkammer informiert Sie.

  • Sie sind in der EU, dem EWR oder in der Schweiz als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer zugelassen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse. Die Eignungsprüfung ist auf Deutsch.

Antragstellung

Sie stellen einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung zusammen mit den nötigen Dokumenten bei der Wirtschaftsprüferkammer. Den Antrag und die Dokumente können Sie elektronisch einreichen. Den Antrag und die Dokumente können Sie auch direkt bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.
 

Zulassung zur Eignungsprüfung

Die Wirtschaftsprüferkammer prüft dann die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung. Wenn Sie für die Prüfung zugelassen werden, müssen Sie vorab die Gebühr für die Prüfung bezahlen.
 

Eignungsprüfung

In der Eignungsprüfung werden unter anderem Ihre Kenntnisse im deutschen Recht geprüft. Die Eignungsprüfung hat einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil müssen Sie 2 Aufsichtsarbeiten anfertigen. Wenn mindestens eine Aufsichtsarbeit die Anforderungen erfüllt, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Eignungsprüfung dürfen Sie maximal zweimal wiederholen. Für die Wiederholung müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen.

Wenn Sie die ganze Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung können Sie die Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer beantragen. Das ist ein anderes Verfahren.

Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.

Mitte Juli eines jeden Jahres wird über die Zulassung zur Eignungsprüfung entschieden. Bis dahin müssen alle Unterlagen vorliegen. Sonst ist eine Zulassung zur Eignungsprüfung frühestens ein Jahr später möglich.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Für die Zulassung zur Eignungsprüfung
Gebühr: 500 EUR

Für die Eignungsprüfung
Gebühr: 1.000 EUR

Vorkasse: ja

Die Wirtschaftsprüferkammer bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die Wirtschaftsprüferkammer teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Dokumente vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In Einzelfällen kann die Frist einmal verlängert werden. (3 Monate)

Dienstleistungsfreiheit

Sie können auch ohne Bestellung im Bereich der Wirtschaftsprüfung selbständig in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Dann müssen Sie keine Eignungsprüfung ablegen. Sie dürfen dann aber nicht alle Aufgaben wahrnehmen. Sie dürfen auch nicht die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüferin“ oder „Wirtschaftsprüfer“ tragen. Die Wirtschaftsprüferkammer informiert Sie über die genauen Voraussetzungen.
 

Verfahren für Spätaussiedler

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach dem hier genannten Gesetz oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die Wirtschaftsprüferkammer berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Lebenslauf in Tabellenform mit Angaben zu Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis
    • Bescheinigung der zuständigen Stelle eines Staates der EU, des EWR oder der Schweiz, dass Sie in dem Staat als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer arbeiten dürfen
    • Erklärung über das Wahlfach für den mündlichen Teil der Prüfung
    • Vielleicht: Erklärung, dass Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen
    • Vielleicht: Antrag auf Erlass von Prüfungsleistungen
    • Haben Sie in Deutschland schon bei einer anderen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt? Geben Sie dann an bei welcher Stelle.

    Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die in Deutschland öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

  • § 131g, 131h Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
  • § 25 Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV)
  • § 3 Absatz 1 Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Wirtschaftsprüferkammer

AdresseWirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
+49 30 726161-0+49 30 726161-0
+49 30 726161-287+49 30 726161-287

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)