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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Intergation, Beantragung einer Förderung für Modellprojekte

Wenn Sie ein Modellprojekt im Bereich Integration durchführen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zuwendung zur Projektförderung beantragen.

Geförderte Modellprojekte werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die gesammelten Erkenntnisse liefern Auskunft, ob die in den Modellprojekten erprobten Methoden und Konzepte ihre Ziele erreichen und inwieweit diese ihre Wirkung für die Integrationsarbeit entfalten. Die Modellprojekte werden in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert.

Es werden nur Projekte gefördert,

  • die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und
  • die nicht bereits andere Förderungen erhalten.

Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen, die zum Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen gehören, beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen betreffen,
  • Maßnahmen, die die berufliche Integration betreffen,
  • Maßnahmen zur Sprachförderung,
  • Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung, beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt,
  • sozialpädagogische Begleitung,
  • wissenschaftliche Forschungsprojekte,
  • Maßnahmen im Ausland,
  • Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
  • Baumaßnahmen;

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen. 
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung von Modellprojekten können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Reichen Sie initiativ eine Interessenbekundung für die Durchführung Ihres Projekts ein.
  • Bei positiver Entscheidung können Sie über das Portal "easy-Online" einen formellen Antrag für die Förderung stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im Bundesamt setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

1 bis 2 Monate

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für Interessenbekundungen:

    • Projektskizze
    • Finanzierungsplan

    Für formelle Anträge nach Förderentscheidung:

    • Projektskizze
    • Finanzierungsplan
    • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
    • Finanzierungsplan
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
    • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
    • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
    • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
    • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
    • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
    • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

  • §§ 7, 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

AdresseBundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0+49 911 943-0
+49 911 943-1000+49 911 943-1000

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe BayernPortal)