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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Konsumcannabis, Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung

Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischenräumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.

Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.

Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.

Die Anzeige muss über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden (siehe unter „Online-Verfahren“).

Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.

keine

Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung ist zulässig, wenn die Teile räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn

  1. die Menge des jeweils transportierten Cannabis ein Zwölftel der nach § 13 Absatz 3 Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemenge nicht überschreitet,
  2. das transportierte Cannabis gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, geschützt und das zum Transport verwendete Behältnis durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen die Wegnahme des Cannabis gesichert ist,
  3. die Anbauvereinigung das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigt,
  4. der Transport durch mindestens ein Mitglied oder in Begleitung mindestens eines Mitglieds der Anbauvereinigung durchgeführt wird und
  5. das den Transport durchführende oder begleitende Mitglied beim Transport seinen Mitgliedsausweis der Anbauvereinigung, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung nach § 11 Absatz 1 KCanG sowie eine von der Anbauvereinigung ausgestellte und von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung eigenhändig unterzeichnete Transportbescheinigung mit sich führt.

Die Transportbescheinigung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,
  • Datum des Transports,
  • Start- und Zieladresse des Transports,
  • Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis und
  • Name und Kontaktdaten der für die Anzeige zuständigen Behörde.

  • keine

  • § 22 Abs. 2 bis 4 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

AdresseBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
+49 9131 6808-0+49 9131 6808-0
+49 9131 6808-2102+49 9131 6808-2102

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)