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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Emissionshandel, Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister

Sie können eine Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister beantragen.

Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.

Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.

Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.

Unternehmen wenden sich bei Fragen zur Emissionshandelspflicht ihrer Anlage, mit Anträgen auf Erteilung einer Emissionsgenehmigung und Feststellungsanträgen direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).

Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.

Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.

Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.

Die Termine werden auf der Internetseite des DEHSt veröffentlicht (siehe unter "Weiterführende Links").

Bitte erkundigen Sie sich beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bzgl. der Kosten für eine Emissionsgenehmigung/Feststellung. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die DEHSt.

Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland ist fast ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.

Für die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen sind die Länder zuständig. Auch werden diese gemäß § 22 Absatz 2 TEHG von der DEHSt bei der Prüfung der Überwachungspläne eingebunden.

Die DEHSt im Umweltbundesamt ist darüber hinaus für den Vollzug des BEHG zuständig. Das BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für die Bepreisung dieser Emissionen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Nach Änderungen in 2025 ist das TEHG an die EU-Vorschriften für das Emissionshandelssystem 1 (EHS 1) und EHS 2 angepasst. Dadurch kamen auch Regelungen für die Anwendung im See- und Luftverkehr und Regelungen zum Grenzkostenausgleich nach der EU-CBAM-Verordnung hinzu.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.Bitte erkundigen Sie sich beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).

  • Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
  • Verordnung über das Landesamt für Umwelt (LfUV)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Umweltbundesamt

AdresseUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
+49 340 2103-0+49 340 2103-0
+49 340 2103-2285+49 340 2103-2285

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)