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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Unterstützung und Infos

Eigenwohnraum, Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

Gegenstand

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zudem kann in Verbindung mit dem Darlehen ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden. 

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1/3 der Gesamtkosten und einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind in Verbidnung mit dem Darlehen. 
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Ausschlusskriterien:

Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Der Antrag ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum: Stabau Ia
    • Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
    • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b

  • Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Landratsamt Coburg

AdresseLandratsamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
+49 9561 514-0+49 9561 514-0
+49 9561 514-1099+49 9561 514-1099

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)