"Windenergie"
Erstelldatum16.05.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Heute stelle ich Ihnen weitere Informationen zum Thema Windenergie in unserer Gemeinde zur Verfügung.
Anhand der beiden Karten erkennen Sie das ursprünglich vom regionalen Planungsverband im April 2024 betrachtete Windpotenzialgebiet (das die Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn und die Stadt Seßlach betrifft) sowie die angepasste Fläche nach dem Beschluss unseres Gemeinderats, sowie der Nachbarkommunen.
Eine Abgrenzung der Gemeinde ist nicht gleichzustellen mit der Ausweisung durch den Planungsverbandes!
Kurz gesagt:
Abgrenzung = Einfluss nehmen der Gemeinde auf Abstände von Wohnbebauung zu Windrädern (unverbindliche Forderung).
Ausweisung = rechtlich bindende Planung (verbindlich) durch den regionalen Planungsverband.
Durch den Gemeinderatsbeschluss im Juni 2024 haben wir die Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Neundorf vergrößert!
Statt der gesetzlich geforderten 700 Meter Abstand wurde dieser auf mindestens 1.000 Meter erhöht.
In Tambach war dies nicht erforderlich, da aufgrund der geographischen Gegebenheiten der Mindestabstand von 1.000 Meter bereits vorhanden war.
Unsere Forderung haben wir im Juni 2024 dem Regionalen Planungsverband OFR-West mitgeteilt und um Berücksichtigung bei der weiteren Planung gebeten. Da unsere Gemeinde keine eigenen Flächen in diesem Windpotenzialgebiet besitzt, war es unerlässlich, frühzeitig auf die vorgeschriebenen Mindestabstände bei möglichen Windkraftanlagen einzugehen, um den Bedürfnissen der betroffenen Anwohner gerecht zu werden. Da zu dem Zeitpunkt im Juni 2024 noch niemand wissen konnte, ob und wann jemals Windräder gebaut werden – war das eine wichtige Maßnahme der Gemeinde – sich gerade hier im Interesse der betroffenen Ortsteile einzusetzen.
Durch den gefassten Gemeinderatsbeschluss am 10.06.2024 konnte nicht nur ein größerer Mindestabstand erzielt, sondern die Potentialfläche insgesamt verkleinert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass wir in Bezug auf die private Fläche kein Mitspracherecht hatten, waren wir gezwungen, vorausschauend zu agieren, um frühzeitig Einfluss auf die festgelegten Mindestabstände ausüben zu können.
Karte 1 (große orange Fläche) zeigt das Gebiet, welches der Regionale Planungsverband der Gemeinde Weitramsdorf im Juni 2024 uns ursprünglich vorgelegt hatte.
Karte 2 (kleine orange Fläche) veranschaulicht die räumliche Abgrenzung des Gebietes der Gemeinde Weitramsdorf sowie unserer beiden Nachbarkommunen Ahorn und Seßlach in Bezug auf die Grenzen zur letzten Wohnbebauung. Unser geforderter Mindestabstand wurde vom Planungsverband angenommen und umgesetzt.
Erst nach unserer Abgrenzung wurden die Nachbarkommunen (Ahorn u. Seßlach) aktiv und haben ebenfalls zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger auch einen Mindestabstand von 1.000 Metern gefordert.
Die Gemeinde Weitramsdorf hat in der Gemeinderatssitzung am 14.04.2025 ihre öffentliche Stellungnahme dazu abgegeben und ihre Forderung auf den Mindestabstand für das Windgebiet 4113 bekräftigt.
Karte 3 stellt die im Kriterienkatalog festgelegten Siedlungsabstände dar. In Neundorf befinden sich sowohl Mischgebiete, zu denen ein Abstand von 700 Metern einzuhalten ist, als auch reine Wohnbauflächen, die im Kartenausschnitt (rot) gekennzeichnet sind. Für diese gilt ein erhöhter Abstand von 1.000 Metern.
Maßgeblich für die Berechnung der Potenzialfläche, die in der Karte (blau) hinterlegt ist, war der Abstand zum reinen Wohngebiet.
Bei der Abgrenzung der geplanten Vorrangfläche wurde jedoch – mit Blick auf die Akzeptanz in der Bevölkerung und auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom Juni 2024 – ein erweiterter Abstand von 1.000 Metern auch zu den Mischgebieten (letzte Wohnbebauung) durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West akzeptiert und festgelegt.
Ihr
Hans Steinfelder
Erster Bürgermeister