Am Bus vorbeifahren: So geht’s richtig
Erstelldatum01.10.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Schulbusbegleiter stellt im Verkehr oft Unsicherheiten beim Vorbeifahren an Bussen fest. Zum Schutz unserer Kinder und aller Fahrgäste hier die geltenden Regeln kompakt auf einen Blick:
- An der Haltestelle (ohne Warnblinker): An gekennzeichneten Schul- und Linienbussen darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden (gilt auch für den Gegenverkehr). Steigen Fahrgäste ein oder aus, müssen Sie ausreichend Abstand halten und ggf. auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen. Ist ein gefahrloses Passieren nicht möglich, müssen Sie warten. Besondere Vorsicht gilt bei oft abgelenkten Kindern!
- Bus fährt mit Warnblinker: Schaltet der Busfahrer den Warnblinker schon beim Heranfahren ein, gilt absolutes Überholverbot.
- Bus steht mit Warnblinker: Vorbeifahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand erlaubt. Das gilt zwingend auch für den Gegenverkehr, es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich (z. B. durch Leitplanken) getrennt.
- Vorrang bei der Abfahrt: Fährt der Bus los – egal ob aus einer Bucht oder vom Fahrbahnrand –, müssen Sie ihn einfädeln lassen. Der Busfahrer darf jedoch nicht sofort losziehen, sondern muss dies rechtzeitig blinkend anzeigen.
- Gültigkeit: Diese Sonderregeln gelten ausschließlich für gekennzeichnete Schul- und Linienbusse, nicht für private Reise- oder Fernbusse.
- Strafen: Wer das Tempo (Schrittgeschwindigkeit) nicht einhält, zahlt mindestens 15 Euro Verwarnungsgeld. Wer das Überholverbot ignoriert oder Fahrgäste gefährdet/behindert, muss mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Rücksicht schützt Leben. Vielen Dank, dass Sie mithelfen!


