Für unsere Verkehrssicherheit
Erstelldatum29.09.2026
Hecken und Gehölze zurückschneiden
Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung störender Bepflanzung verpflichtet
Hecken oder Gehölze dienen häufig als Grundstückseinfassung, oft als Abgrenzung zur Straße oder zum Nachbarn. Da hier Wuchshöhen einzuhalten und Grundstücksgrenzen zu beachten sind, ist ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig. Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, Pflanzen, die in einen Geh- oder Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bei Unfällen und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen, haftet ansonsten der Grundstückseigentümer. Ist Gefahr in Verzug, ist die Gemeinde Weitramsdorf deshalb auch berechtigt, die Bepflanzung kostenpflichtig zurückzuschneiden oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, sind ganzjährig erlaubt. Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit von 01. März bis 30. September den Zuschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.

Pflicht zur Reinigung der Entwässerungsrinnen entlang privater Grundstücke
Die „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ der Gemeinde Weitramsdorf legt fest, dass Grundstückseigentümer, die an ihrem Grundstück angrenzende Entwässerungsrinne und Sinkkästen bei Bedarf reinigen müssen.
Unkraut kann den Straßenkörper beschädigen. Im Falle einer nachweislichen Beschädigung des Straßenkörpers aufgrund mangelnder Pflege der Entwässerungsrinne ist die Gemeinde Weitramsdorf berechtigt, Schadensersatzforderungen an die Grundstückseigentümer zu stellen.
Der gemeindliche Bauhof unterstützt die Grundstückseigentümer bei der Reinigung der Sinkkästen. Zwei Mal im Jahr führt der Bauhof eine Reinigung der Sinkkästen durch. Der Auffangkorb sammelt Müll, Laub und Schmutz, damit diese nicht in das Kanalsystem gelangen. Sammelt sich zu viel Material im Korb an, kann das Niederschlagswasser nicht mehr in die Kanalisation fließen. Es kommt zu Überschwemmungen und möglicherweise am eigenen Hab und Gut.
Mithilfe erforderlich!
Um zwischen den Reinigungen Verstopfungen zu vermeiden, ist jeder Grundstückseigentümer angehalten, die Sinkkästen im Auge zu behalten und gegebenenfalls die Schmutzfangkörbe in den Straßenabläufen zu reinigen.



