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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Windpark - Infos für unsere Gemeinde

Informationen zum privat geplanten Windparkprojekt

Auf dieser Seite möchten wir Sie transparent und verständlich über das privat geplante Windparkprojekt in unserer Gemeinde informieren.

Die Energiewende schreitet deutschlandweit voran – und auch wir als Gemeinde sind Teil dieser Entwicklung. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Nutzung von Windenergie. Das aktuell geplante Windkraftprojekt wird privat umgesetzt. Dennoch ist es uns ein großes Anliegen, Sie als Bürgerinnen und Bürger offen und verlässlich über alle relevanten Aspekte zu informieren.

Uns ist wichtig, dass Sie sich auf Basis von Fakten ein eigenes Bild machen können. Deshalb stellen wir Ihnen hier gebündelte Informationen rund um das Projekt zur Verfügung und aktualisieren diese entsprechend.

Auch wenn das Projekt nicht von der Gemeinde Weitramsdorf selbst umgesetzt wird, haben wir uns von Beginn an aktiv eingebracht. Für uns war früh klar: Wir wollen nicht abwarten, sondern mitgestalten. Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu vertreten und darauf hinzuwirken, dass das Projekt so verträglich wie möglich umgesetzt wird.

Genau aus diesem Grund haben wir uns bewusst mit unseren Nachbarkommunen Ahorn und Seßlach zusammengeschlossen. Gemeinsam gehen wir diesen Weg in einer interkommunalen Zusammenarbeit. Alle drei Kommunen haben zusammen eine Kooperationsvereinbarung mit dem privaten Projektentwickler abgeschlossen.

Das Besondere daran: Sollte der Windpark realisiert werden, profitieren alle drei Kommunen gleichberechtigt von den Erlösen. Das ist bei privat entwickelten Projekten keineswegs selbstverständlich und geht deutlich über das hinaus, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Uns war wichtig, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt und alle beteiligten Gemeinden fair daran teilhaben.

Wir bleiben weiter im engen Austausch mit allen Beteiligten, bringen Hinweise und Anliegen aus der Bevölkerung ein und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass mögliche Belastungen minimiert werden. Gleichzeitig verfolgen wir das Ziel, dass unsere Gemeinde – und damit auch Sie – bestmöglich von dem Projekt profitieren kann.

Die wichtigste Aufgabe der Gemeinde ist und bleibt es, sich mit ganzer Kraft für alle Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Genau daran richten wir unser Handeln aus – offen, engagiert und im Dialog mit Ihnen.

3D-Analyse

Visualisierung der Windräder im Energie-Atlas Bayern

3D-Analyse: Windräder und PV-Anlagen in der Landschaft visualisieren

Sie möchten wissen, wie geplante PV-Freiflächen- oder Windenergieanlagen in der Landschaft aussehen würden? Die „3D-Analyse“ zeigt Ihnen frei gesetzte Anlagen aus beliebiger Perspektive – und kann noch viel mehr.

Wir Menschen verändern Landschaften ständig, zum Beispiel durch Siedlungs-, Leitungs- und Straßenbau. Auch die Transformation unseres Energiesystems ist in der Landschaft sichtbar – und wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Für die einen gehören Windräder und Photovoltaik-Anlagen bereits zur gewohnten Umgebung, für die anderen bedeuten sie eine gewöhnungsbedürftige Änderung der Umgebung, für die dritten wiederum stehen sie für Innovation und Zukunftsfähigkeit.

Die "3D-Analyse" visualisiert Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Landschaft und vermittelt so ein neutrales Bild von geplanten Vorhaben – bayernweit, kostenfrei, realitätsnah, für alle.

Wissensplattform Wind | Energie-Atlas Bayern

3D-Analyse: Windräder und PV-Anlagen in der Landschaft visualisieren | Energie-Atlas Bayern

3D-Analyse starten

Schallprognose

Information zum Gebietscharakter „Hölzig“ Neundorf

In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf erneut mit der Entwicklung einzelner Bereiche in Neundorf befasst und dazu folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass der in der Gemeinderatsitzung am 22.09.2025 gefasste Feststellungsbeschluss an den heute gefassten Aufstellungsbeschluss angepasst wird.


Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in mehreren Teilbereichen in Neundorf. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bereich des „Hölzig“ wird von einem Mischgebiet in einem Teilbereich als „Reines Wohngebiet“ (RW) und als Dorfgebiet (MD) geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Die Fläche Fl. Nr. 692 und ein Teilbereich der Fläche 714 der Gemarkung Neundorf werden von „Landwirtschaftliche Nutzfläche“ in „Sondergebiet Tierhaltung“ (SO Tierhaltung) geändert.
Die Fläche 688 der Gemarkung Neundorf wird laut Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) von „Landwirtschaftlicher Nutzfläche“ zu einem „Sondergebiet Kläranlage“ (SO Kläranlage) und einem „Sondergebiet Photovoltaik“ (SO Photovoltaik) geändert.

AktuellesInfoWind_0825

Umgang mit Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Windenergie Mönchswald–Röderberg / Allgemeiner Sachstand

Stand: 25. August 2025

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung von Windvorranggebieten im Raum Oberfranken-West – wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange beim Regionalen Planungsverband (RPV) eingereicht.

Hierzu möchte ich Sie u. a. über den aktuellen Stand informieren:

1. Umgang mit eingegangenen Stellungnahmen
Jede eingegangene Stellungnahme wird vom Regionalen Planungsverband systematisch erfasst und intern zugeordnet – etwa über eine Nummerierung, wie z. B. im Fall „Max Mustermann – Nr. 321“.
Die Inhalte werden anonymisiert ausgewertet. Eine persönliche, automatische Rückmeldung erfolgt dabei nicht.
Alle Personen, die ihre Stellungnahme per E-Mail an den Regionalen Planungsverband übermittelt haben, erhielten automatisch eine Eingangsbestätigung.

Die Auswertung der über 1.500 eingegangenen Stellungnahmen - mehr als 5.000 Seiten (für den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken-West) erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien.
Eine Veröffentlichung des sogenannten Abwägungsdokuments ist nicht vorgesehen.
Auf Anfrage kann jedoch gemäß Umweltinformationsgesetz Auskunft erteilt werden.

Die häufigsten Themen in den Stellungnahmen (Regierungsbezirk OFR-West) betreffen:

  • mögliche Wertverluste von Immobilien,
  • Schattenschlag,
  • Immissionsschutz.

Bislang bestehen seitens des Regionalen Planungsverbands keine Einwände gegen die Fläche Mönchswald/Röderberg, die eine Änderung oder Ablehnung rechtfertigen würden.
Die Auswertung der behördlichen Stellungnahmen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Bei Rückfragen zum Verfahren oder zu Ihrer eigenen Stellungnahme wenden Sie sich bitte direkt an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West. Eine Einsicht in die Abwägung kann unter Angabe Ihrer persönlichen Daten beantragt werden.

2. Verfahrensstand und Zeitplan
Derzeit ist weiterhin vorgesehen, den Beschluss zur Fläche Mönchswald/Röderberg im November 2025 durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu fassen. Eine erneute Bewertung des bisherigen Verfahrens ist nicht geplant; es gelten unverändert die gleichen Kriterien wie zu Beginn des Beteiligungsprozesses.

3. Beteiligung der Kommunen
Innerhalb der Region gab es ein uneinheitliches Vorgehen zum Beteiligungsverfahren zur Abgabe von Stellungnahmen. Manche Kommunen, haben keine Informationen bereitgestellt.

Zu Beginn des Beteiligungsverfahrens hat der Regionale Planungsverband sämtliche Verbandsmitglieder zur Abgabe von Stellungnahmen informiert. Auch in der Gemeinde Weitramsdorf wurde dieses Verfahren öffentlich kommuniziert – unter anderem im Rahmen des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 14.04.2025 unter Tagesordnungspunkt 7.
Während meiner Abwesenheit wurde die Information hierzu im Amtsblatt sowie auf der gemeindeeigenen Website veröffentlicht. Neben der offiziellen Stellungnahme der Gemeinde zum Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ haben wir zusätzlich eine weitere Stellungnahme in Absprache mit der Interessengemeinschaft für die beiden direkt betroffenen Ortsteile (Neundorf u. Tambach) unterstützt und an den RPV mit Nachdruck weitergeleitet.

Als Verbandsmitglied wurde die Gemeinde Weitramsdorf mit Schreiben vom 24.08.2022 zur Abgabe aus ihrer Sicht geeigneter Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen bis zum 31.12.2022 gebeten. Diese Möglichkeit wurde seitens der Gemeinde seinerzeit nicht genutzt.
Nachträglich wurde bekannt, dass der Regionale Planungsverband unabhängig von kommunalen Vorschlägen – im Rahmen des bestehenden Bedarfs eigenständig Flächen prüfte, um die landesweit vorgegebenen Flächenziele zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Fläche Mönchswald/Röderberg betrachtet, in die Fortschreibung aufgenommen und vom Planungsverband als geeignet eingestuft.

Da bei diesem Verfahren gemeindeintern fast ein Jahr lang nichts passiert ist, hat die Gemeindeverwaltung auf Anregung des Windkümmerers hin diesen zu meiner ersten Gemeinderatssitzung im März 2024 eingeladen.
Er hat die Gelegenheit genutzt, um den Gemeinderat in dieser Sitzung noch einmal über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Grund dafür war, dass die Gemeinde seit dem letzten Treffen der Kommunen in Witzmannsberg (2023) keine weiteren Schritte unternommen und auch keinen Kontakt mehr mit dem RPV oder dem Windkümmerer aufgenommen hat.
Eine klare Position hat die Gemeinde zu diesem Thema damals ebenfalls nicht bezogen. Der Windkümmerer stellte dem Gemeinderat die einzige verbliebene Fläche mit Windkraft-Potenzial vor und betonte, dass der RPV diese Fläche als durchaus geeignet einstuft. Die Gemeinde sollte sich nun Gedanken machen, wie sie mit dieser Situation umgehen möchte, da sich die Flächen in Weitramsdorf ausschließlich im Privatbesitz befinden.

Rückblickend betrachtet wäre es besser gewesen, wenn sich die Verantwortlichen im Jahr 2023 nicht nur damit begnügt hätten, keine Flächen zu melden. Sinnvoll wäre es gewesen, aktiv mögliche Standorte im Gemeindegebiet zu prüfen, die Vor- und Nachteile der Windenergie offen abzuwägen und die Bürger frühzeitig einzubeziehen. Das wäre ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem wichtigen Zukunftsthema gewesen. Weil jedoch bewusst nichts unternommen wurde, stehen wir heute ohne einen alternativen Plan da.

Schon damals gab es Gespräche mit unseren Nachbarkommunen, dem Regionalen Planungsverband und auch mit dem Windkümmerer, der das geplante gemeinsame Projekt der drei Kommunen zur möglichen Nutzung von Windenergie begleitet hat.
Am Ende wurde das Thema – wie bekannt – nicht weiterverfolgt. Stattdessen landete es sprichwörtlich in der Schublade, offenbar um eine offene Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Zukunftsfrage für unsere Gemeinde zu vermeiden. Erschwerend kam hinzu, dass Ende 2023 ein Bürgermeisterwechsel bevorstand und sich in dieser Übergangszeit niemand aktiv eingebracht hat. Bis heute ist für mich nicht nachvollziehbar, warum diese Entscheidung so getroffen wurde und welche Gründe letztlich ausschlaggebend waren.

4. Information zur Fläche Mönchswald–Röderberg
Die derzeit kursierenden Aussagen, wonach es angeblich mehr als 100 Einwendungen allein zur Fläche 4113 (Mönchswald/Röderberg) allein aus Neundorf geben soll und diese bereits vom RPV berücksichtigt worden seien, konnten uns im Gespräch mit dem Verband leider nicht bestätigt werden. In der Sitzung des Planungsausschusses am 22.07.2025 in Bamberg wurde lediglich ein allgemeiner Überblick über alle eingegangenen Stellungnahmen im gesamten Regierungsbezirk vorgestellt. Eine detaillierte Prüfung einzelner Flächen – auch der Fläche Mönchswald/Röderberg – hat dort nicht stattgefunden.

5. Weitere Beteiligung der Gemeinde
Im weiteren Verlauf des privat geplanten Windparks wird die Gemeinde Weitramsdorf erneut am Verfahren beteiligt – insbesondere im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV), sobald der Projektentwickler/Planer den Antrag einreicht. Dieses „Folge-Beteiligungsverfahren“ sieht in der Regel keine Öffentlichkeitsbeteiligung mehr vor. Ob und in welchem Umfang dennoch eine solche Information erfolgt, liegt allein im Ermessen des Projektentwicklers.
Auch diese Information erhielten wir auf Nachfrage direkt von der Regierung von Oberfranken.

Im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahrens wird die Gemeinde Weitramsdorf erneut die Möglichkeit haben, ihre Sichtweise einzubringen.
Sollte eine neue, relevante Einwendung eingehen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen würde, würde der Planungsverband die Gemeinde darüber informieren.

6. Kooperationsvereinbarung zur Windparkentwicklung: Fortschritte im Austausch und Ausblick
Die drei Kommunen Weitramsdorf, Ahorn und Seßlach befinden sich weiterhin in einem konstruktiven und gewinnbringenden Austausch mit der Firma reVenton.
Die gemeinsame Kooperationsvereinbarung wurde inzwischen zum dritten Mal überarbeitet. Zwischenzeitlich lag sie auch zur rechtlichen Prüfung bei einer von den drei Kommunen mandatierten Anwaltskanzlei in München. Nach erneuter Beratung in den jeweiligen Gremien soll die Vereinbarung nun den Weg dafür freimachen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen des privat geplanten Windparks teilhaben können. Die Wertschöpfung soll allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Weitramsdorf zugutekommen und soll für öffentliche Belange eingesetzt werden. Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat über die Verwendung der verhandelten Erträge zum Wohle der Gemeinde beraten.

Ungeachtet anderslautender Behauptungen war und ist es stets das Ziel der Gemeinde Weitramsdorf, auch bei einem privat initiierten Windpark eine faire und nachhaltige Wertschöpfung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Wir mussten dabei unkonventionelle Wege gehen – und in monatelangen, oft intensiven Verhandlungen viel Einsatz zeigen. Gemeinsam mit unseren Nachbarkommunen Ahorn und Seßlach, die vom geplanten Windpark ebenso betroffen sind wie wir, ist es uns gelungen, eine starke und faire Kooperationsvereinbarung zu erreichen.
Unsere Gemeinden werden nicht nur am gesetzlichen Minimum beteiligt, sondern profitieren direkt vom Projekt.
Es verwundert, dass vereinzelt Aussagen gemacht werden, die ein falsches Bild entstehen lassen, dass die Gemeinde nicht verhandeln würde oder sich nicht für die Bürgerinnen und Bürger einsetzt.
Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Gemeinde nutzt ihre Möglichkeiten aktiv, damit die Menschen vor Ort von der Wertschöpfung des geplanten Windkraftprojekts profitieren,

Wir möchten erreichen, dass Weitramsdorf durch die Verhandlungen einen fairen Anteil an den Erträgen erhält – damit unsere Gemeinde langfristig gestärkt und zukunftssicher aufgestellt ist.
Der Gemeinde liegen derzeit keine Informationen zur genauen Anzahl und zu den Standorten der Windenergieanlagen vor.

Ich danke allen Bürgerinnen, Bürgern und Beteiligten für das offene Gespräch – so können wir Informationen direkt und verlässlich teilen.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Hans Steinfelder
Erster Bürgermeister

Info_reVenton0825

1. Fotos von möglichen konkreten Standorten der beiden WEA in der Gemeinde Weitramsdorf 

WEA 1: Weitramsdorf, Gemarkung Neundorf - nordwestlichster Standort    
Hauptweg; Zuwegung von Süden über Hauptweg

WEA 1 (PDF-Dokument, 390,65 KB, 28.08.2025)

WEA 2: Schneise neben Aufforstungsfläche Weitramsdorf, Gemarkung Neundorf

WEA 2 (PDF-Dokument, 503,26 KB, 28.08.2025)

2. Netzanschlussreservierung
Inzwischen haben wir die erhoffte Netzanschlussreservierung an der nahegelegenen Hochspannungsleitung der Bayernwerk Netz GmbH erhalten; diese verläuft in West-Ost-Richtung nördlich von Krumbach weniger als einen Kilometer vom geplanten Windpark entfernt.

3. Faunistische Kartierung
Die faunistische Kartierung ist durchgeführt und beendet.
Die Berichte werden sobald diese vorliegen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.

4. Zeitplan
Derzeit bereiten wir den Genehmigungsantrag vor und haben alle dafür erforderlichen Gutachten beauftragt. Folgende Meilensteine planen wir:

  • Antragstellung: 4. Quartal 2025 (bei fristgerechter Lieferung der Gutachten)
  • Genehmigung: Mitte 2026 (realistische Bearbeitungsdauer: 6 Monate
  • Bauvorbereitung: 2027
  • Bau und Inbetriebnahme: 2028

Diese Informationen wurden von der Firma reVenton München bereitgestellt. Diese ist für den Inhalt verantwortlich.