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Luftbild von Weitramsdorf
Luftbild Rathaus
Brunnen in Detailaufnahme

Energiewende in Deutschland

Windenergie

Hier finden Sie grundlegende Informationen zu diesem wichtigen Thema.

Info aus erster Hand

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unter dieser Rubrik informiere ich Sie über aktuelle Themen in der Gemeinde. Damit sollen Informationen und Fakten genannt werden, evtl. Unklarheiten ausgeräumt und soweit erforderlich Klarstellungen erfolgen.

Aktuelle Information zur Windenergie

Unter www.weitramsdorf.de finden Sie unter der Rubrik Bauen und Wirtschaft > Windenergie, neue und aktuelle Informationen zum Thema „Windenergie auf dem Röderberg“.

Mir ist wichtig, dass wir dieses Thema auf sachlicher Ebene miteinander diskutieren. Deshalb lade ich Sie ein, sich ein eigenes Bild zu machen – anhand der Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Ein direkter Vergleich mit der am 10.05.2025 stattgefundenen Informationsveranstaltung der Interessengemeinschaft Wind Mönchswald kann dabei hilfreich sein, um unterschiedliche Perspektiven einzuordnen und sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Auch bei der Kooperationsvereinbarung mit unseren beiden Nachbarkommunen – der Gemeinde Ahorn und der Stadt Seßlach – sind wir ein gutes Stück vorangekommen.

In konstruktiven Gesprächen mit dem Projektentwickler wurde uns ein Angebot unterbreitet, das aktuell sorgfältig geprüft wird.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir kurz vor dem Abschluss dieses Vertrags stehen. Er bildet eine wichtige Grundlage, um eine direkte Wertschöpfung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des geplanten Baus von Windrädern auf dem Röderberg zu ermöglichen.

Sobald der Gemeinderat dem vorgelegten Angebot zugestimmt hat und ein Vertrag unterzeichnet wurde, wird die Gemeinde Weitramsdorf die Bürgerinnen und Bürger offen, transparent und zeitnah über alle weiteren Schritte informieren.

Auch wenn dieses Windkraftprojekt nicht von uns selbst angestoßen wurde, war es mir besonders wichtig, für unsere Bürgerinnen und Bürger das Beste herauszuholen – und vor allem dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen für alle möglichst verträglich bleiben.

Im Gegensatz zu anderen Kommunen haben wir kein eigenes, unabhängiges Projekt geplant. Stattdessen mussten wir mit den Gegebenheiten umgehen, die von außen an uns herangetragen wurden. Dabei war es mir besonders wichtig, im Sinne der gesamten Gemeinde zu handeln – und vor allem Rücksicht auf die Menschen zu nehmen, die direkt von den Windrädern betroffen sind.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in dieser wichtigen Angelegenheit.

„Gemeinschafft
Zusammen gestalten wir unsere Zukunft

Ihr
Hans Steinfelder
Erster Bürgermeister

© Jegliche Veröffentlichung oder Verbreitung der Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

Unter folgendem Link finden Sie:

Windpotenzialgebiet

Anhand der beiden Karten erkennen Sie das ursprünglich vom Regionalen Planungsverband im April 2024 betrachtete Windpotenzialgebiet (das die Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn und die Stadt Seßlach betrifft) sowie die angepasste Fläche nach dem Beschluss unseres Gemeinderats, sowie der Nachbarkommunen.
Leider gibt es noch heute Unklarheiten im Umgang mit den Begrifflichkeiten Abgrenzung und Ausweisung bei Windpotenzialflächen.
Eine Abgrenzung der Gemeinde ist nicht gleichzustellen mit der Ausweisung des Planungsverbandes!

Bei der Abgrenzung im Juni ´24 haben wir Einfluss auf die Abstände der Windräder zur Wohnbebauung nehmen wollen. Wir hatten hier keinen Rechtsanspruch darauf. Schlussendlich wurde unser Wunsch angenommen und mittlerweile umgesetzt.
Der regionale Planungsverband als zuständige Planungsbehörde legt fest, wo Windkraftanlagen gebaut werden können, indem er bestimmte Flächen mit klaren Grenzen festlegt.

Kurz gesagt:
Abgrenzung = Einfluss nehmen der Gemeinde auf Abstände von Wohnbebauung zu Windrädern (unverbindliche Forderung).
Ausweisung = rechtlich bindende Planung (verbindlich).

Durch den nicht öffentlichen Beschluss im Juni 2024 haben wir die Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Neundorf vergrößert!
Statt der gesetzlich geforderten 700 Meter Abstand wurde dieser auf mindestens 1.000 Meter erhöht.
In Tambach war dies nicht erforderlich, da aufgrund der geographischen Gegebenheiten der Mindestabstand von 1.000 m gewahrt bleibt.

Diese Forderung haben wir im Juni 2024 dem Regionalen Planungsverband OFR-West mitgeteilt und um Berücksichtigung bei der weiteren Planung gebeten. Da unsere Gemeinde keine eigenen Grundstücke in diesem Windpotenzialgebiet besitzt, war es unerlässlich, frühzeitig auf die vorgeschriebenen Mindestabstände bei möglichen Windkraftanlagen einzugehen, um den Bedürfnissen der betroffenen Anwohner gerecht zu werden. Da zu dem Zeitpunkt im Juni 2024 noch niemand wissen konnte, ob jemals Windräder gebaut werden – war das eine wichtige Maßnahme der Gemeinde hier sich im Interesse der betroffenen Ortsteile einzusetzen.
Durch den gefassten Gemeinderatsbeschluss am 10.06.24 wurde nicht nur ein größerer Abstand erzielt, sondern auch das Gebiet insgesamt verkleinert.
Weil wir wegen der privaten Flächen nichts zu sagen hatten, mussten wir vorausschauend denken, um frühzeitig Einfluss auf die Mindestabstände nehmen zu können.

Auf der Karte 1 ist das Gebiet dargestellt, welches der Regionale Planungsverband der Gemeinde Weitramsdorf im Juni 2024 ursprünglich vorgelegt hat.

Karte 2 veranschaulicht die räumliche Abgrenzung des Gebietes durch den Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf sowie unserer angrenzenden Kommunen in Bezug auf die Grenzen der Wohnbebauung. Unser geforderter Mindestabstand wurde vom Planungsverband angenommen und umgesetzt.

Erst nach unserer Abgrenzung im Juni 2024 wurden die Nachbarkommunen (Ahorn u. Seßlach) aktiv und haben zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger auch einen Mindestabstand von 1.000 Metern gefordert.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.
In der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Gemeinde Weitramsdorf hat in der Gemeinderatssitzung am 14.04.2025 ihre öffentliche Stellungnahme dazu abgegeben und ihre Forderung auf den Mindestabstand für das Windgebiet 4113 bekräftigt.
Die beiden Nachbarkommunen können diese öffentliche Stellungnahme ebenfalls für sich entscheiden.
Nachdem die Gründe für eine Nichtöffentlichkeit in diesem Verfahren - Anfang 2025 weggefallen sind, hat die Gemeinde Weitramsdorf viel unternommen, um über das Thema Windkraftanlagen am Röderberg zu informieren. Während es durchaus kritische Meinungen zu dieser erneuerbaren Energieform gibt, haben unsere Nachbarkommunen bisher keine Informationskampagnen bezüglich geplanter Windräder gestartet.
Aktuell sind wir dabei, gemeinsam mit den beiden anderen Gemeinden und dem Projektentwickler einen Kooperationsvertrag auszuarbeiten, um den Nutzen für unsere Bevölkerung zu fördern.
Auch hierzu werden Sie rechtzeitig informiert.

Beschluss aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. April 2025

TOP 7   Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West;
              Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie";
              Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung"

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.
Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endet am Freitag, 30.05.2025. Sofern bis zu diesem Termin keine Äußerung erfolgt, wird angenommen, dass Ihre Belange durch die Fortschreibung nicht berührt sind und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Im Rahmen der GR-Sitzung am 10.06.2024 (nichtöffentlich) hat sie die Gemeinde Weitramsdorf bereits im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens mit der Abgrenzung der Potentialfläche für Windenergie 4113 beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt die Abgrenzung der Potentialfläche (4113) für die Teilfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Weitramdorf vom 05.06.24 bei der Regierung von Oberfranken. Bedingung für die Ausweisung dieses Gebietes ist ein Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung von Neundorf.

Weiterhin wurde mit Schreiben vom 07.08.2024 an die Regierung Oberfranken zu den Beschlüssen der Nachbargemeinden Ahorn und Seßlach wie Stellung genommen.

Beschluss:
Die Gemeinde Weitramsdorf nimmt von der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" Kenntnis. Mit dem vorliegenden Fortschreibungsentwurf besteht Einverständnis.

Information zum Thema Windenergie im Gemeindegebiet Weitramsdorf

Die Gemeinde Weitramsdorf weist in o.g. Zusammenhang auf das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels BV 2.5.2 „Windenergie“ des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken West hin. Auf der Beteiligungsplattform sind u.a. Bekanntmachungen, Verordnungstexte, Umweltberichte, Umweltdatenblätter und Tekturkarten vom 10.03.2025 bis zu 30.05.2025 öffentlich einsehbar. 
In diesem Zeitraum ist es jedem Bürger möglich Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen an den Planungsverband Oberfranken West zu senden.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Daniel Dressel
3. Bürgermeister

Anmerkung zur Bürgerversammlung vom 13. Februar 2025

Warum war es notwendig am 10.06.2024 einen nicht öffentlichen Beschluss zu fassen?

  • Die Beschlüsse wiesen einen schutzwürdigen Charakter auf.
  • Sie betrafen ein Grundstück, das im Privatbesitz ist sowie ein internes Verfahren des regionalen Planungsverbandes, für das die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen war.
  • Außerdem waren unsere Nachbarkommunen betroffen, die sich später ebenfalls abgrenzten.
  • Es war notwendig, dass der Gemeinderatsbeschluss zur Abgrenzung einige Tage später beim regionalen Planungsverband eingereicht wurde, da wir sonst unser teilweise bestehendes Mitspracherecht (Abstände) aufgrund des Fristablaufs verloren hätten.
  • In Anbetracht des fortgeschrittenen Zeitpunkts und des Wegfalls der Schutzwürdigkeit wurden beide Beschlüsse nunmehr im Januar 2025 veröffentlicht. Dies stellte zudem einen erforderlichen Schritt für die Bürgerversammlung dar.
  • Dass Beschlüsse aufgrund solcher Tatsachen nicht öffentlich gefasst werden, ist nichts Ungewöhnliches, sondern gängige Praxis.
  • Dass es beim Planungsverband Probleme mit der Veröffentlichung von Informationen gab, hat auch mich überrascht.
  • Als Bürgermeister muss ich mich an die Gesetze halten, auch wenn das manchmal auf Unverständnis stößt.

Warum war nach meinem Amtsantritt relativ wenig Zeit für eine Entscheidung?

Der regionale Planungsverband hat sich bereits 2020 an die Gemeinde gewandt, um mögliche Flächen zu prüfen. Die Verwaltung hat das Thema Windenergie in die Tagesordnung meiner damaligen ersten Sitzung aufgenommen, da der regionale Planungsverband für das II. Quartal 2024 eine Frist zur Einreichung von Abgrenzungsvorschlägen seitens der Kommunen festgelegt hatte.
Der Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern nahm seine Tätigkeit im März 2024 erneut auf, nachdem er bereits am 26. Juli 2023 in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in Witzmannsberg beratend für die Kommunen tätig war (hier u. a. auch Weitramsdorf). Bei einem Termin 2023 bei der Regierung von Oberfranken war kein Vertreter der Gemeinde Weitramsdorf anwesend.
Bürgermeisterkollegen anderer Gemeinden haben dieses Thema übrigens seit Jahren auf der offiziellen Agenda. Der Start für ein verantwortungsvolles Handeln fiel bereits weit vor meinem Amtsantritt.
Hier wurde nichts unternommen. Es ist schade, dass die Initiative erst mit meinem Amtsantritt wirklich begonnen hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Warum hat die Gemeinde sich überhaupt abgegrenzt und was ist das überhaupt?

  • Abgrenzung der Gemeinde ist nicht gleichzustellen mit der Ausweisung des Planungsverbandes!

Bei der Abgrenzung im Juni ´24 haben wir Einfluss auf die Abstände der Windräder zur Wohnbebauung genommen.
Der regionale Planungsverband hingegen legt fest, wo Windkraftanlagen gebaut werden können, indem er bestimmte Flächen mit klaren Grenzen ausweist (festlegt).
Durch den nicht öffentlichen Beschluss im Juni ´24 haben wir die Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Neundorf vergrößert!
Statt der gesetzlich geforderten 700 Meter Abstand wurde dieser auf mindestens 1.000 Meter erhöht.
In Tambach war dies nicht erforderlich, da aufgrund der geographischen Gegebenheiten der Mindestabstand von 1.000 m gewahrt bleibt.
Für diesen wichtigen Schritt sprachen sich 7 der anwesenden 13 Gemeinderäte aus.
In Weitramsdorf handelt es sich bei der genannten Fläche um das alleinige Eigentum von Herrn Graf zu Ortenburg. Die Gemeinde hatte keine Möglichkeit, sich gegen die Betrachtung der Windpotentialfläche durch den regionalen Planungsverband zur Wehr zu setzen.
Der Planungsverband hat uns die Möglichkeit gegeben, unsere Ansichten bezüglich der erforderlichen Mindestabstände zu potenziellen Windkraftanlagen darzulegen.
Es existierten keine Kriterien für einen Ausschluss dieser Windpotentialfläche. Zudem stehen uns die Privatflächen seitens des Besitzers nicht zur Verfügung.
Die Gemeinde Weitramsdorf hat durch die Abgrenzung (Beschluss a) zur Windpotentialfläche kein Recht geschaffen, um dort zu bauen.
Der Privateigentümer kann bauen, ohne dass die Gemeinde zustimmen muss. Auch das Landratsamt wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Prozess einbezogen.

Warum sollte die Gemeinde überhaupt etwas unternehmen?

Weil sonst die Bürger der Gemeinde uns zurecht hätten vorwerfen können, hier untätig gewesen zu sein. Windräder würden entstehen – Abstände der Windräder zur Wohnbebauung wären bei 700 m gelegen – Wertschöpfung der Bürger wäre komplett entfallen.
Meiner Meinung nach müssen wir uns mit den Aspekten eines möglichen Windparks befassen und nicht darauf warten, bis ein fertiger Plan für dessen Umsetzung vorgelegt wird, bei dem wir dann nur noch Zuschauer sind.
Die Gemeinde engagiert sich nicht finanziell an einem Windprojekt und ist hier auch nicht aktiv.
Eindeutig ist, dass wir ohne unsere beschlossenen Maßnahmen kein Mitspracherecht bezüglich der Distanzen zur letzten Wohnbebauung z. B. in Neundorf gehabt hätten und auch nicht in der Lage gewesen wären, den Bürgern eine Teilhabe sowie eine Wertschöpfungsmöglichkeit anzubieten.
Dafür setzten sich 7 Gemeinderäte ein, die zu jener Zeit anwesend waren, kurz bevor die Frist für die Beteiligung beim regionalen Planungsverband endete.

Was wird es für die Bürger geben, wenn ein Windpark gebaut werden sollte?

Es stimmt nicht, wie in der Bürgerversammlung angemerkt wurde, dass in unserer Umgebung seit vier Monaten kein Windrad läuft. Man kann diese Aussage leicht entkräften.
Trotz der Tatsache, dass uns im Hinblick auf ein potenzielles Windprojekt keine Mitspracherechte zustehen und wir aufgrund des Privatgeländes keine Einflussmöglichkeiten haben, betrachte ich es als einen Erfolg, wenn es uns gelingt, in Verhandlungen mit einem möglichen Projektentwickler gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden eine gleichwertige Wertschöpfung zu erzielen.
Zudem soll genau solch eine mögliche Wertschöpfung den Bürgerinnen und Bürgern, vorrangig in den direkt betroffenen Ortsteilen zu Gute kommen.
Es ist wichtig, dies losgelöst von der §6 EEG Beteiligung zu sehen, die den Gemeinden zusätzlich vom Betreiber eingeräumt werden kann.
Genaue Aussagen können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verlässlich getroffen werden.
Hier sind wir u. a. von Verhandlungen und Entscheidungen unserer Nachbarkommunen sowie eines möglichen Projektentwicklers abhängig. Es ist beabsichtigt, eine finanzielle Bürgerbeteiligung an einem möglichen Windkraftprojekt zu etablieren. Des Weiteren sind finanzielle Beiträge in eine sogenannte Bürgerstiftung vorgesehen, die unmittelbar den Bürgern zugutekommen. Zudem wird die Möglichkeit eines attraktiven Stromtarifs für alle geplant. Ohne Kooperationsverhandlungen der Gemeinde wäre all das nicht möglich (Beschluss b).

Ist es eine übliche Vorgehensweise zur Planung eines Windparks?

Nein, wir haben kein eigenes Projekt und müssen das Beste aus der aktuellen Situation machen.
Die Vorgehensweise zur Realisierung eines derartigen Windparks entspricht nicht den üblichen Standards. Hätten wir über eigene Flächen verfügt und ein eigenes Projekt angestoßen, wäre eine frühzeitige Bürgerbeteiligung möglich gewesen und der Verfahrensablauf hätte sich grundlegend anders gestaltet.
In unserem spezifischen Fall jedoch haben weder die Kommune noch die Bürger Mitspracherechte zur Errichtung eines Windparks. Über die Zulässigkeit entscheiden alleine staatliche Stellen.
Somit entfällt auch eine Abstimmung über das Für oder Wider. Das Ziel der Gemeinde ist es, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Vorhaben des privaten Investors sowie Grundstücksbesitzers im größtmöglichen Einklang mit den Interessen der Bürger durchzuführen und gleichzeitig den maximalen Nutzen für die Bürgerschaft zu erzielen.
Wir beschäftigen uns bereits im Vorfeld mit der Thematik und lassen ein derartiges Projekt nicht unvorbereitet auf uns zukommen.

Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10. Juni 2024

Potentialflächen für Windenergieanlagen

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt die Abgrenzung der Potentialfläche (4113) für die Teilfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Weitramdorf vom 05.06.2024 bei der Regierung von Oberfranken. Bedingung für die Ausweisung dieses Gebietes ist ein Mindestabstand von 1000m zur Wohnbebauung von Neundorf.

2. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt oder ermächtigt eine angemessene kommunale Beteiligung der Gemeinde Weitramsdorf / Bürgerbeteiligung am geplanten Windpark im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer / Projektentwickler zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Information

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.

Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange, und wir als Gemeinde haben die Möglichkeit, unseren Beitrag zu dieser Entwicklung zu leisten. Eine zentrale Komponente dieser Wende ist die Windenergie. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige grundlegende Informationen zu diesem wichtigen Thema geben.

Natürlich bringt der Ausbau der Windenergie auch Herausforderungen mit sich.

Wir engagieren uns dafür, potenzielle Herausforderungen im Zusammenhang mit modernen Technologien, der Mitbestimmung an Windpotentialflächen sowie einer umfassenden Bürgerbeteiligung zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang möchten wir klarstellen, dass wir in unserer Kommunikation und Berichterstattung ausschließlich Daten und Fakten veröffentlichen.

Unser Ziel ist es, unsere Bürgerinnen und Bürger mit verlässlichen und überprüfbaren Informationen zu versorgen. Jede Information wird sorgfältig geprüft und validiert, um sicherzustellen, dass sie auf soliden Daten und objektiven Fakten basiert.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die mit der Veröffentlichung von Informationen einhergeht, und setzen uns dafür ein, dass alle von uns verbreiteten Inhalte den höchsten Standards der Genauigkeit und Integrität entsprechen.

Sensationelle oder spekulative Inhalte haben keinen Platz in unserer Kommunikation.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Hans Steinfelder
Erster Bürgermeister

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen: